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23 | 02 | 2012
Externenprüfungen (Fremdenprüfungen) 2012
Geschrieben von: Ralph Ballier   

Fremdenprüfungen (Externen-/Nichtschülerprüfungen)


3. Ergänzung vom 17. Februar 2012

Die Informationsveranstaltung des Fördervereins der Lise-Meitner-Schule findet am
                                                      Montag, dem 12. März 2012 um 16 Uhr
in der Lise-Meitner-Schule statt. In Kürze werden Sie hierzu ein Schreiben des Fördervereins erhalten.


2. Ergänzung vom 15. Januar 2012

Die Prüfungen finden wie folgt statt:


BTA
CTA
Dienstag, 8. Mai 2012
Mikrobiologie
Technische Mathematik

Mittwoch, 9. Mai 2012
Funktionelle Anatomie
Analytische Chemie
Freitag, 11. Mai 2012
Biochemie
Physikalische Chemie

Beim Klick auf den Link in der Tabelle erhalten Sie einen groben Überblick über die Kompetenzen in diesem Fach. Zum Teil sind dort noch alte Fachbezeichnungen verwendet worden. Mehr Informationen bekommen Sie in der Veranstaltung des Fördervereins der Lise-Meitner-Schule.

Die Prüfungen finden als Klausuren statt und dauern jeweils vier Zeitstunden. Sie werden in der Lise-Meitner-Schule oder in ihrer Nähe (voraussichtlich im Gemeinschaftshaus Gropiusstadt, Bat-Yam-Platz 1) durchgeführt.


1. Ergänzung vom 2. November 2011

Wer die IHK-Prüfung erst kurz nach oder kurz vor dem Bewerbungsschlusstermin absolviert, kann die Kopie seines IHK-Zeugnisses unverzüglich nach dessen Erhalt nachreichen. Bitte weisen Sie auf diesen Sachverhalt ausdrücklich in Ihrer Bewerbung hin und geben Sie den Tag Ihrer Prüfung an. Erst wenn uns Ihr Zeugnis vorliegt, können wir Ihnen eine Zusage erteilen.

Der Verein der Freunde und Förderer des Oberstufenzentrums Chemie, Physik und Biologie e.V. wird im Auftrag der Schule eine Vorbereitungsveranstaltung durchführen. Im Rahmen der Veranstaltung werden der Ablauf der Fremdenprüfung und die Anforderungen in den drei Prüfungsfächern besprochen. Sie erhalten die Gelegenheit, Ihre Fragen zu stellen. Zur Vorbereitung der Prüfung werden Ihnen außerdem geeignete Materialien zur Verfügung gestellt. Für den mit der Vorbereitung der Prüfung verbundenen Aufwand erhebt der Verein von den Prüflingen eine Gebühr von 100 €.

Die Prüfungsfächer sowie die zugehörigen Kompetenzbeschreibungen werden wir in einigen Tagen an dieser Stelle veröffentlichen.


Erstfassung, erstellt am 14. August 2011

Die Lise-Meitner-Schule wird auch in diesem Schuljahr Prüfungen von Chemielaborant/inn/en und Biologielaborant/inn/en durchführen mit dem Ziel, durch diese Prüfungen die Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung mit der des staatlich geprüften Chemisch-technischen und Biologisch-technischen Assistent/inn/en (TAs) nachzuweisen.

Die Prüfungen finden in drei fachtheoretischen Fächern im Mai 2012 in Form von schriftlichen Klausuren (Dauer: jeweils vier Zeitstunden) statt. Die genauen Termine und die Fächer werden in den nächsten Tagen hier bekanntgegeben. Bei Bedarf finden danach in diesen Fächern noch mündliche Prüfungen statt.

Bewerbungsschluss:  Dienstag, 17. Januar 2012


Allgemeines zur Zulassung

Wenn Sie sich bewerben wollen, müssen Sie

  • bei Beginn der Prüfung das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • den Mittleren Schulabschluss (früher: Realschulabschluss) besitzen und
  • einen Berufsabschluss als Chemielaborantin oder als Chemielaborant (bei der Bewerbung für den CTA) bzw. als Biologielaborantin oder als Biologielaborant (bei der Bewerbung für den BTA) vorweisen können.

Wenn Sie zurzeit einen einschlägigen Bildungsgang der Berufsfachschule besuchen, werden Sie nicht zur Fremdenprüfung zugelassen. Nicht zugelassen werden Sie auch dann, wenn Sie sich wiederholt der Abschlussprüfung eines einschlägigen Bildungsganges ohne Erfolg unterzogen haben.

Zulassungsantrag

Bitte schicken Sie Ihren Zulassungsantrag bis zum Dienstag, dem 17. Januar 2012 an die folgende Anschrift:

Lise-Meitner-Schule
Abt. OBF-TA / BOS
Fremdenprüfung
Rudower Straße 184
12351 Berlin

Beantragen Sie die Zulassung bitte formlos und fügen Sie die folgenden Unterlagen bei:

  • einen tabellarischen Lebenslauf,
  • ein Lichtbild, auf der Rückseite mit Ihrem Namen versehen,
  • eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses der IHK-Abschlussprüfung (sollten Sie bis zum Bewerbungsschlusstermin (17. Januar 2012) zwar die IHK-Prüfung bestanden, aber noch kein Zeugnis erhalten haben, dann schicken Sie uns bitte eine beglaubigte Bescheinigung, aus der das Bestehen der Prüfung hervorgeht),
  • eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses des Mittleren Schulabschlusses (früher: Realschulabschluss),
  • eine Erklärung über bisherige Prüfungsversuche zum Erwerb des angestrebten Abschlusses sowie
  • eine Darstellung über Art und Umfang der Vorbereitung auf die Fremdenprüfung.

Erläuterung zum den beiden letzten Punkten

Da Sie nach mehrfachem Nichtbestehen der Abschlussprüfung zum BTA oder CTA nicht zur Fremdenprüfung zugelassen werden, verlangen wir eine Erklärung hierzu. Sie wird also in den meisten Fällen lauten: "Ich habe bisher noch nicht an einer Abschlussprüfung zum staatlich geprüften ... (CTA oder BTA) teilenommen.". Soltte dies in Ihrem Fall nicht stimmen, so schreiben Sie uns den für Sie zutreffenden Sachverhalt.

Ebenso erwarten wir "eine Darstellung über Art und Umfang der Vorbereitung auf die Fremdenprüfung". Sollten Sie wirklich nicht wissen, was Sie hierzu schreiben sollen, dann empfehlen wir Ihnen, sich auf der Webseite http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe über die Berufsbilder zu informieren und aufzuführen, wie Sie Unterschiede zumindest in Teilen schließen wollen (z.B. Angabe eines Buches oder anderer Unterlagen).


Vorbereitung

Wir werden Informations- und Vorbereitungsveranstaltungen anbieten, genaueres aber erst festlegen, wenn die Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmer feststeht. Die Termine sowie Links zu Beschreibungen der Prüfungsfächer werden wir hier veröffentlichen.


Sonderurlaub

Nach § 11 Abs. 1 des Berliner Bildungsurlaubsgesetzes (BiUrlG) vom 24. Oktober 1990 (GVBl. S. 2209) sind berufliche Bildungsveranstaltungen, die von öffentlichen Schulen ... durchgeführt werden, anerkannte Bildungsveranstaltungen. Insbesondere gilt dies für Veranstaltungen, die den Erwerb nachträglicher Schulabschlüsse zum Ziel haben.

Im § 24 des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (BbgWBG) vom 15. Dezember 1993 (GVBl. I/93, Nr. 26, S. 498) findet sich eine ähnliche Regelung.

Wenden Sie sich bitte an uns, wenn Sie eine Bescheinigung benötigen, aus der hervorgeht, dass die Fremdenprüfung eine berufliche Bildungsveranstaltung gemäß $ 11 Abs. 1 des Berliner Bildungsurlaubsgesetzes darstellt


Aktualisierung

Wir werden diese Seite, sobald erforderlich, aktualisieren. Es empfiehlt sich also, häufiger hier nachzusehen.


Für dringende Rückfragen bin ich per Mail erreichbar.

Autor:
Ralph Ballier
Abteilungsleiter
Berufsfachschule für technische Assistentinnen und Assistenten / Berufsoberschule

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 17. Februar 2012 um 12:48 Uhr
 
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