| Externenprüfungen (Fremdenprüfungen) 2012 |
| Geschrieben von: Ralph Ballier | ||||||||||||
Fremdenprüfungen (Externen-/Nichtschülerprüfungen)3. Ergänzung vom 17. Februar 2012Die Informationsveranstaltung des Fördervereins der Lise-Meitner-Schule findet am 2. Ergänzung vom 15. Januar 2012Die Prüfungen finden wie folgt statt:
Beim Klick auf den Link in der Tabelle erhalten Sie einen groben Überblick über die Kompetenzen in diesem Fach. Zum Teil sind dort noch alte Fachbezeichnungen verwendet worden. Mehr Informationen bekommen Sie in der Veranstaltung des Fördervereins der Lise-Meitner-Schule. Die Prüfungen finden als Klausuren statt und dauern jeweils vier Zeitstunden. Sie werden in der Lise-Meitner-Schule oder in ihrer Nähe (voraussichtlich im Gemeinschaftshaus Gropiusstadt, Bat-Yam-Platz 1) durchgeführt. 1. Ergänzung vom 2. November 2011Wer die IHK-Prüfung erst kurz nach oder kurz vor dem Bewerbungsschlusstermin absolviert, kann die Kopie seines IHK-Zeugnisses unverzüglich nach dessen Erhalt nachreichen. Bitte weisen Sie auf diesen Sachverhalt ausdrücklich in Ihrer Bewerbung hin und geben Sie den Tag Ihrer Prüfung an. Erst wenn uns Ihr Zeugnis vorliegt, können wir Ihnen eine Zusage erteilen. Der Verein der Freunde und Förderer des Oberstufenzentrums Chemie, Physik und Biologie e.V. wird im Auftrag der Schule eine Vorbereitungsveranstaltung durchführen. Im Rahmen der Veranstaltung werden der Ablauf der Fremdenprüfung und die Anforderungen in den drei Prüfungsfächern besprochen. Sie erhalten die Gelegenheit, Ihre Fragen zu stellen. Zur Vorbereitung der Prüfung werden Ihnen außerdem geeignete Materialien zur Verfügung gestellt. Für den mit der Vorbereitung der Prüfung verbundenen Aufwand erhebt der Verein von den Prüflingen eine Gebühr von 100 €. Die Prüfungsfächer sowie die zugehörigen Kompetenzbeschreibungen werden wir in einigen Tagen an dieser Stelle veröffentlichen. Erstfassung, erstellt am 14. August 2011Die Lise-Meitner-Schule wird auch in diesem Schuljahr Prüfungen von Chemielaborant/inn/en und Biologielaborant/inn/en durchführen mit dem Ziel, durch diese Prüfungen die Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung mit der des staatlich geprüften Chemisch-technischen und Biologisch-technischen Assistent/inn/en (TAs) nachzuweisen. Die Prüfungen finden in drei fachtheoretischen Fächern im Mai 2012 in Form von schriftlichen Klausuren (Dauer: jeweils vier Zeitstunden) statt. Die genauen Termine und die Fächer werden in den nächsten Tagen hier bekanntgegeben. Bei Bedarf finden danach in diesen Fächern noch mündliche Prüfungen statt. Bewerbungsschluss: Dienstag, 17. Januar 2012 Wenn Sie sich bewerben wollen, müssen Sie
Wenn Sie zurzeit einen einschlägigen Bildungsgang der Berufsfachschule besuchen, werden Sie nicht zur Fremdenprüfung zugelassen. Nicht zugelassen werden Sie auch dann, wenn Sie sich wiederholt der Abschlussprüfung eines einschlägigen Bildungsganges ohne Erfolg unterzogen haben. Zulassungsantrag Bitte schicken Sie Ihren Zulassungsantrag bis zum Dienstag, dem 17. Januar 2012 an die folgende Anschrift: Lise-Meitner-Schule Beantragen Sie die Zulassung bitte formlos und fügen Sie die folgenden Unterlagen bei:
Erläuterung zum den beiden letzten Punkten Da Sie nach mehrfachem Nichtbestehen der Abschlussprüfung zum BTA oder CTA nicht zur Fremdenprüfung zugelassen werden, verlangen wir eine Erklärung hierzu. Sie wird also in den meisten Fällen lauten: "Ich habe bisher noch nicht an einer Abschlussprüfung zum staatlich geprüften ... (CTA oder BTA) teilenommen.". Soltte dies in Ihrem Fall nicht stimmen, so schreiben Sie uns den für Sie zutreffenden Sachverhalt. Ebenso erwarten wir "eine Darstellung über Art und Umfang der Vorbereitung auf die Fremdenprüfung". Sollten Sie wirklich nicht wissen, was Sie hierzu schreiben sollen, dann empfehlen wir Ihnen, sich auf der Webseite http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe über die Berufsbilder zu informieren und aufzuführen, wie Sie Unterschiede zumindest in Teilen schließen wollen (z.B. Angabe eines Buches oder anderer Unterlagen).
Wir werden Informations- und Vorbereitungsveranstaltungen anbieten, genaueres aber erst festlegen, wenn die Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmer feststeht. Die Termine sowie Links zu Beschreibungen der Prüfungsfächer werden wir hier veröffentlichen.
Nach § 11 Abs. 1 des Berliner Bildungsurlaubsgesetzes (BiUrlG) vom 24. Oktober 1990 (GVBl. S. 2209) sind berufliche Bildungsveranstaltungen, die von öffentlichen Schulen ... durchgeführt werden, anerkannte Bildungsveranstaltungen. Insbesondere gilt dies für Veranstaltungen, die den Erwerb nachträglicher Schulabschlüsse zum Ziel haben. Im § 24 des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (BbgWBG) vom 15. Dezember 1993 (GVBl. I/93, Nr. 26, S. 498) findet sich eine ähnliche Regelung. Wenden Sie sich bitte an uns, wenn Sie eine Bescheinigung benötigen, aus der hervorgeht, dass die Fremdenprüfung eine berufliche Bildungsveranstaltung gemäß $ 11 Abs. 1 des Berliner Bildungsurlaubsgesetzes darstellt
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| Zuletzt aktualisiert am Freitag, 17. Februar 2012 um 12:48 Uhr |
